31 März, 2023
31.03.2023 Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder, der Obst- und Gartenbauverein Herchenbach e.V. lädt alle Mitglieder am Freitag, 21. April 2023, um 18:00 Uhr, ins Schulungsheim des Vereins auf dem Dorfplatz in Herchenbach ein. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist erforderlich, um eine Satzungsänderung zu § 20 Abs. 3 herbeizuführen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch die 1. Vorsitzende 2. Verlesen des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12.03.2023 3. Satzungsänderung zu § 20 Abs. 3 -Auflösung des Vereins- 4. Anträge 5. Verschiedenes Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung können bis 16.04.2023 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Adresse: OGV Herchenbach e.V., Schulungsheim, Saarlouiser Str. 52A, 66346 Püttlingen. Mit freundlichen Grüßen Obst- und Gartenbauverein Herchenbach e.V. Der Vorstand Anlage: BESCHLUSSVORLAGE zu TOP 3 zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des OGV Herchenbach e.V. am 21.04.2023 ___________________________________________ Satzungsänderung Bisher Stand 2019 §20 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins Anträge zu einer Satzungsänderung oder der Auflösung des Vereins, die nicht vom Vorstand ausgehen, bedürfen der Unterstützung von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder und müssen spätestens vier Wochen vor der beschließenden Sitzung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Zu einer Satzungsänderung bedarf es einer Mehrheit von drei Viertel der Mitgliederversammlung und für die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von vier Fünftel der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins zu jeweils gleichen Teilen an die Kindergärten des Stadtteiles Köllerbach der Stadt Püttlingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden haben. Neu 2023 §20 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins Anträge zu einer Satzungsänderung oder der Auflösung des Vereins, die nicht vom Vorstand ausgehen, bedürfen der Unterstützung von mindestens einem Fünftel der Vereinsmitglieder und müssen spätestens vier Wochen vor der beschließenden Sitzung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Zu einer Satzungsänderung bedarf es einer Mehrheit von drei Viertel der Mitgliederversammlung und für die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von vier Fünftel der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Gebäude des Vereins, errichtet auf dem Grundstück der Stadt Püttlingen, Gemarkung Herchenbach, Flur 1, Flurstück 85/2 an die Kommune am Sitz des Vereins (§ 1 der Satzung), die es als Körperschaft des öffentlichen Rechts unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Das Umlaufvermögen (Barkasse, Girokonten und Sparbücher) kommt zu gleichen Teilen sowohl den städtischen als auch den Kindergärten sonstiger Träger in Püttlingen zugute, die es ebenfalls unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden haben.